Arbeitszeitdokumentation nach Tarifrecht

§14 Arbeitszeitdokumentation

Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind durch elektronische Verfahren oder auf andere Art mit gleicher Genauigkeit so zu erfassen, dass die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentiert ist. Dabei gilt die gesamte Anwesen-heit der Ärztinnen und Ärzte abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit.

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